Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung / Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Nicole Italiano (nachfolgend: Fotograf) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als akzeptiert sobald der Auftraggeber die Auftragsbestätigung erteilt. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB der Fotografin gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
2. "Fotografien " im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia - Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Die Fotografin ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch - technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
II. Urheberrecht/Nutzungsrechte
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Allein die Fotografin hat das Recht, die entstandenen Bilder an Dritte zu verkaufen. Dies geschieht allerdings nur nach Zustimmung (Schriftform) des Kunden.
3 . Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
4 . Bei der Verwertung der Fotografien kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber der Fotografien genannt zu werden.
5 . Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Ausschließlich die Webdateien mit Logo sind im Internet zu verwenden.
6. Ausschließlich JPG Dateien werden von der Fotografin bereitgestellt. Bilder dürfen vom Auftraggeber nicht nachbearbeitet werden.
Die Negative, bzw. digitale Rohdaten verbleiben beim Fotografen.
7. Die Fotos dürfen von der Fotografin als Referenzaufnahmen für die Eigenwerbung verwendet werden. Sollte das vom Auftraggeber nicht gewollt sein, kann dies gegen einen Aufpreis ausgeschlossen werden.
III. Vergütung/Zahlung
1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor - und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen.
2. Der fällige Rechnungsbetrag (Grundpreis Shooting) ist nach Beendigung des Shootings vor Ort in bar zu begleichen. Bis zur vollständigen Bezahlung des ausgewählten Fotopakets bleiben die Fotos, Alben, Kunstdrucke etc. Eigentum der Fotografin und werden erst nach Eingang des kompletten Betrages verschickt.
IV Haftung/ Gefahrübergang
1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet die Fotografin für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
Die Fotografin übernimmt zudem keine Haftung für Sach- und Personenschäden während des Shootings und der gesamten Auftragsdauer, sowie für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
Eltern übernehmen jede Haftung für sich und das Kind/ die Kinder.
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme.
3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann die Fotografin bestimmen.
V. Stornobedingungen
1. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
2. Wenn der vereinbarte Termin für das Fotoshooting vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, muss dieser bis mindestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch abgesagt werden. Sollte der Termin nach der oben genannten Frist oder gar nicht abgesagt werden, werden die gesamten Ausfallkosten (Kosten für Fotoshooting und ev. Unterbringung) in Rechnung gestellt. Sollte das Shooting von Seiten des Auftraggebers aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht stattfinden können, verzichtet die Fotografin gegen Vorlage eines Attests auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
3. Sollte das Shooting daran scheitern, dass das Kind nicht gut gelaunt ist und somit kein optimales Ergebnis erzielt werden kann, wird das Shooting nach Absprache abgebrochen und es fallen für den Auftraggeber angemessene Kosten (Anteil des Shootingpreises) an.
4. Wenn sich jedoch das Wetter während des Shootings drastisch ändert und somit kein Shooting mehr möglich sein sollte, fallen für den Auftraggeber angemessene Kosten (Anteil des Shootingpreises) für den bis dahin betriebenen Aufwand und die Anfahrtskosten an.
VI. Gutscheine
Der Wert des Gutscheins ist frei wählbar, ab 20 Euro. Der Gutschein ist ausschließlich mit Vorkasse zu bezahlten und wird erst nach Eingang der Zahlung verschickt. Eine Rückerstattung des Gutscheinwertes, gleich welcher Art und Weise, ist ausgeschlossen.
VII. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Schlussbestimmungen/ Salvatorische Klausel
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen Nicole Italiano.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Stand: Januar 2024.